Wichtige Änderung bei Arbeits- und Schulunfällen

Arbeitsunfälle, Unfälle in Schule und Kita

Änderung ab 2025

 

Liebe Patienten,

die leider immer schlechter gewordene Zusammenarbeit mit verschiedenen Berufs- genossenschaften und der extrem zunehmende bürokratische Aufwand in Zeiten knappen Personals zwingen uns dazu, unsere Teilnahme am sogenannten D-Arzt-Verfahren (Tätigkeit als Durchgangsarzt für die Berufsgenossenschaften und die Unfallkasse) zum 01.01.2025 zu beenden, um wieder mehr für unsere chirurgische und orthopädische Kerntätigkeit zur Verfügung zu stehen.

Bei Unfällen am Arbeitsplatz, in Schule oder Kita sowie Wegeunfällen in diesem Zusammenhang können wir ab 2025 deshalb nur noch die akute Erstversorgung innerhalb von 24 Stunden nach einem Unfall übernehmen. Für eine notwendige weitere Behandlungsbedürftigkeit werden Sie dann zu einer für die Berufsgenossenschaften/Unfallkassen tätigen Einrichtung verwiesen.

Für Patienten, die sich bereits vor Jahresende 2024 bei uns in laufender D-Arzt-Behandlung befinden, haben wir versucht, nach Vorgaben der jeweils zuständigen Berufs-      genossenschaft oder Unfallkasse eine individuelle Lösung zu finden. Eine Reaktion     seitens des Landesverbandes der Berufsgenossenschaften ist leider nicht erfolgt, sodass wir empfehlen, sich persönlich mit der jeweiligen zuständigen Berufsgenossenschaft in Verbindung zu setzen.

Die Änderung betrifft ausschließlich die oben genannten Unfall-Patienten.

Die Behandlung von sonstigen Unfällen im privaten Umfeld und in der Freizeit, unsere „normale“ ärztliche Tätigkeit für alle gesetzlich und privat versicherten Patienten in der Sprechstunde und die Durchführung von ambulanten Operationen sind in keiner Weise von dieser Änderung betroffen.

Wir sind weiterhin gern für Sie da!

 

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